SDG-Verordnung – was ist das überhaupt?
Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) verpflichtet alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bestimmte Informationen und Onlinedienste für alle EU-Bürger:innen grenzüberschreitend verfügbar zu machen.
Dabei gab es mehrere Stufen: Zunächst mussten bis 2020 der Bund und bis 2022 auch Kommunen Informationen zu Rechten und Pflichten für Unternehmen und Bürger:innen auf Deutsch und Englisch im zentralen Portal „Your Europe“ zur Verfügung stellen.
Ein größerer Sprung stand für die dritte Stufe an: Bis zum 12. Dezember 2023 sollten 24 stark nachgefragte Leistungen grenzüberschreitend als Onlinedienste verfügbar sein – darunter zum Beispiel KFZ-Anmeldungen, Wohnsitzummeldungen oder die Anmeldung eines Gewerbes.
Das Besondere: In diesem Schritt musste das Once-Only-Prinzip möglichst abschließend adressiert werden – und das auch grenzüberschreitend. Antragsteller:innen könnten dann bei ihrem Kontakt mit deutschen Behörden relevante Daten aus Registern im EU-Ausland automatisch in den Antragsprozess übertragen lassen. Antragstellende aus Deutschland würden im EU-Ausland umgekehrt ebenso profitieren.
Hierfür muss eine passende Infrastruktur zum standardisierten Datenaustausch aufgesetzt werden: das „Once-Only-Technical-System“ (OOTS). Dieses EU-System muss wiederum an das nationale Pendant in Deutschland („National Once Only Technical System“, NOOTS) angebunden werden, m reibungslos fließende Daten und einfache Antragsprozesse zu ermöglichen.
Komplexe Umsetzung – und wichtige Schritte im Pilotprojekt mit publicplan-Support
Wo stehen wir nun also in diesem Prozess? Sind alle Leistungen bereits europaweit verfügbar? – Nein, soweit sind die EU-Staaten noch nicht. Die Verknüpfung der Systeme und Register ist eine hochkomplexe Aufgabe – speziell in föderal organisierten Staaten wie unserer Bundesrepublik. Aber: Wir arbeiten daran!
Um auch den grenzübergreifenden Datenaustausch zu ermöglichen, arbeiten wir mit unseren Partnern eng im „DENLAT“-Pilotprojekt zusammen. Das Ziel: Gemeinsam mit den Niederlanden und Österreich soll der grenzüberschreitende Zugriff auf Registerdaten ermöglicht werden. Als Test hat pünktlich zum 12. Dezember ein Unternehmen aus den Niederlanden einen Gewerbebetrieb in Düsseldorf angezeigt – und dabei die relevanten Daten sicher und einfach direkt aus dem niederländischen Business Register in den deutschen Antragsprozess übertragen.
Damit das funktioniert, arbeitet im Hintergrund ein sogenannter eDelivery Access Point, der die Verbindung zwischen dem Wirtschaft-Service-Portal und dem niederländischen Register ermöglicht. Umgesetzt wurde der eDelivery Access Point von uns auf Basis der Referenzimplementierung Domibus, die als Open-Source-Software von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird. Damit steht deutschlandweit die erste Komponente zur Anbindung des NOOTS an das EU-OOTS produktiv zur Verfügung.
Ausblick auf die Zukunft: Daten ohne Grenzen – in Deutschland und Europa
Auch wenn die letzte Stufe der SDG-Verordnung relativ leise in Kraft getreten ist, so ist es doch ein guter Moment, um auf die Zukunft zu blicken: Deutschland hat Aufholbedarf, um die 24 verpflichtenden Leistungen europaweit bereitzustellen.
Doch es sind bereits wichtige Schritte und Entwicklungen geschafft, die auch einen Ausblick geben, wie E-Government in Zukunft aussehen wird: Mühsames Zusammensuchen von Nachweisen und manuelle Dateneingaben sollen der Vergangenheit angehören. Daten aus Registern werden in Zukunft automatisch in Antragsprozesse übernommen – und machen so sowohl für Bürger:innen und Unternehmen, als auch für die Verwaltung die Arbeit und das Leben leichter.
Das wird nicht nur für grenzüberschreitende Verfahren gelten, sondern mit der anstehenden Registermodernisierung auch innerhalb Deutschlands Realität werden. Dazu ist noch viel zu tun – doch die Anbindung des Wirtschafts-Service-Portal an die niederländische Registerinfrastruktur zeigt, wohin die Reise geht und wie es funktionieren kann.
Offene Schnittstellen und offene Referenzimplementierungen wie Domibus spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir freuen uns, an diesem ersten Schritt mitzuwirken und die offene Lösung auf die speziellen Bedarfe in NRW anzupassen. Umso gespannter sind wir auf die weitere Umsetzung der SDG-Verordnung sowie auf die Vernetzung von Systemen in Deutschland und Europa – und auf die enormen Zugewinne an Effizienz und Nutzendenfreundlichkeit im E-Government, die damit möglich werden.
Für unsere Vision, die wir mit vielen teilen: Eine digitale Verwaltung, die Zeit und Freiheit schenkt – auf Basis von offenen und smarten Lösungen.