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Vom:
5.10.2026

Die digitale Dekade der EU: Wo Europa und Deutschland zur Halbzeit stehen

Autor:in
Dana Khosravi
Mit der „Digitalen Dekade“ hat sich die EU bis 2030 klare Ziele gesetzt: Zentrale Verwaltungsdienste sollen vollständig online verfügbar sein, und alle Bürger:innen sollen Zugang zu einer EU-weit anerkannten digitalen Identität haben. Bis Ende 2026 muss jeder Mitgliedstaat dafür eine EUDI-Wallet anbieten, und mit dem Interoperable Europe Act gibt es seit 2024 einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Deutschland zählt bislang nicht zu den Vorreitern. Der entscheidende Hebel ist die Registermodernisierung, denn erst über das NOOTS können deutsche Register an den europäischen Datenaustausch angebunden werden.

Bis Ende 2026 muss jeder EU-Mitgliedstaat seinen Bürger:innen eine digitale Brieftasche für Ausweise und Nachweise anbieten, die EUDI-Wallet. Sie ist einer der sichtbarsten Bausteine der „Digitalen Dekade“, mit der die EU ihre Verwaltungen bis 2030 digital und grenzüberschreitend vernetzen will. Was steckt hinter den Zielen, wo steht Deutschland, und was bedeutet das für die Verwaltung hierzulande?

Die „Digitale Dekade“ hat die EU-Kommission für die 2020er-Jahre ausgerufen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick hinter die europapolitischen Kulissen und schauen genauer hin, welche strategischen Ziele sich die EU gesetzt hat und welche wichtige Rolle auch die deutsche Verwaltungsdigitalisierung dabei spielt.

Europa zum digitalen Vorreiter machen

Hintergrund des Digitale Dekade getauften Programms, das aus strategischen Plänen, zentralen Regulierungsvorhaben und konkreten Förderprogrammen besteht, ist das Ziel, Europa auch langfristig auf internationalem Parkett wettbewerbsfähig zu halten. Denn Player wie China, Indien oder die USA haben sich teilweise Vorsprünge bei der digitalen Transformation ihrer Wirtschaft, ihres Staatswesens und ihrer Gesellschaft erarbeiten können.

Was zunächst nach weit entfernter Geopolitik klingen mag, hat auch für den Alltag europäischer Bürger:innen und Unternehmen direkte Auswirkungen. Denn im Rahmen der digitalen Dekade hat sich die EU konkrete Ziele in mehreren Bereichen gegeben, die sie regelmäßig bewertet und mit gezielten Maßnahmen fördert:

  • „Digital skills“,
  • „Digital transformation of businesses“,
  • „Secure and sustainable infrastructures“ und
  • „Digitalisation of public services“.

An dieser Stelle möchten wir vor allem auf letzteren Bereich näher eingehen. Für digitale Public Services sind im Rahmen der digitalen Dekade zentrale Ziele gesetzt, die so geradlinig wie ambitioniert sind:

  1. Bis 2030 sollen 100 % der zentralen Verwaltungsdienste für Bürger:innen und Unternehmen digital zur Verfügung stehen,
  2. 100 % der Bürger:innen sollen sollen Zugang zu einer sicheren digitalen Identität haben und
  3. Gesundheitsdaten sollen zu 100 % digital zugänglich sein.

Die digitale Verwaltung als zentraler Hebel

Digitale Verwaltungsdienste spielen also eine große Rolle bei der digitalen Transformation der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Denn der digitale Zugang zu Verwaltungsleistungen ist nicht zuletzt ein wirtschaftlicher Standortfaktor.

Unternehmen wie Bürger:innen sollen in Zukunft EU-weit und grenzüberschreitend ihre Anliegen schneller und einfacher mit Behörden klären können. Und auch für die Leistungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten und der EU als Ganzes sind digitale und vor allem vernetzte Prozesse wichtig, um in Zeiten des Fachkräftemangels und auch in globalen Krisensituationen schnell und sicher handlungsfähig zu sein.

Die EU stärkt deshalb die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung gezielt, sowohl mit eigenen Schlüsselprojekten als auch mit Förderprogrammen. Im Fokus stehen dabei die Interoperabilität zwischen den Systemen der Mitgliedsstaaten, das Once-Only-Prinzip, digitale Souveränität, gemeinsame Datenräume mit offenen und einheitlichen Standards, sichere digitale Identitäten und der verantwortungsvolle Einsatz von KI. Ein zentrales Vorhaben ist das „Once-Only-Technical-System“ (OOTS), das als Rückgrat der europäischen Verwaltungskooperation den Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten möglich macht.

Zusammenarbeit steht im Zentrum des digitalen Europas

Die grenzüberschreitende Vernetzung ist eines der Kernvorhaben, mit denen die EU ihren Bürger:innen und den in der Union ansässigen Unternehmen einen einfacheren Zugang zu Verwaltungsleistungen in allen Mitgliedsstaaten ermöglichen will. Interoperabilität ist dabei eines der zentralen Schlagwörter. Um diese sicherzustellen, setzen die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf gemeinsame Standards, modulare Architekturen und den Einsatz von Open-Source-Software.

Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten schon 2020 in der „Berlin Declaration“ verständigt, die unter der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft entstand. Hier findet sich auch ein klares Bekenntnis zu quelloffener Software und Daten:

„Software, data and tools generated by the public sector should be reusable and openly accessible as long as this is compliant with fundamental rights”.

Seit 2024 gibt es dafür auch einen verbindlichen Rahmen: Der Interoperable Europe Act ist im April 2024 in Kraft getreten. Er schafft eine gemeinsame Steuerung für die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg und verpflichtet Verwaltungen seit Januar 2025, bei neuen digitalen Diensten die Interoperabilität zu bewerten.

Deutschland als Schlüsselakteur

Für eine leistungsfähige digitale Verwaltungsarchitektur in Europa ist eines klar: Es geht nicht ohne Deutschland. Denn als bevölkerungsreichstes Land der Europäischen Union und größte der 27 Volkswirtschaften nimmt Deutschland eine Schlüsselposition ein. Zu den Digital-Vorreitern innerhalb der EU zählt Deutschland bislang nicht. Umso wichtiger ist es, dass wir die zentralen Projekte der digitalen Verwaltung in Deutschland vorantreiben und immer auch die europäische Perspektive mitdenken.

Das wichtigste Hebelprojekt dafür ist die Registermodernisierung. Mit dem National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) entsteht die Infrastruktur, über die Register in Deutschland Nachweise automatisch austauschen können, und genau diese Infrastruktur ist die Voraussetzung für die Anbindung an das europäische OOTS.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere NOOTS-Anbindung für die digitale Gewerbeanmeldung in NRW: Der Handelsregisterauszug wird automatisch abgerufen, statt dass Unternehmen ihn hochladen müssen. Es ist eine der ersten produktiven NOOTS-Anbindungen in Deutschland. [Blogbeitrag „Registermodernisierung in der Praxis“]

Denn: Es liegt auch an uns IT-Dienstleistern, smarte Lösungen zu finden und über den deutschen Tellerrand hinauszublicken, um die Vision einer starken digitalen Verwaltung in ganz Europa wahr werden zu lassen, die Bürger:innen und Unternehmen echte Vorteile bringt.

Halbzeit der Digitalen Dekade

Die Hälfte der Digitalen Dekade ist vorbei. Laut dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom Juni 2026 kommen die Mitgliedstaaten bei digitalen Verwaltungsdiensten zwar voran, beim aktuellen Tempo würden bis 2030 aber nur rund 90 % des Ziels erreicht. Mit dem Interoperable Europe Act gibt es inzwischen einen verbindlichen Rahmen für die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg, und mit der EUDI-Wallet kommt ein Baustein, den Bürger:innen direkt nutzen. Für Deutschland heißt das: Registermodernisierung und NOOTS sind keine rein nationalen Projekte. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass deutsche Verwaltungsleistungen Teil eines europäischen Netzes werden.

Sie möchten wissen, was das für Ihre Register oder Verfahren bedeutet? Sprechen Sie uns an.

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Dieser Beitrag erschien erstmals im Januar 2024 und wurde im Oktober 2026 grundlegend aktualisiert.

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