Der Deutschland-Stack (D-Stack) ist ein zentrales Vorhaben für die digitale Zukunft der Verwaltung in Deutschland. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass der D-Stack zunehmend als technischer Baustein einer größeren föderalen Digitalarchitektur verstanden wird. Damit rückt eine entscheidende Frage in den Mittelpunkt: Wie kann ein föderaler Deutschland-Stack aussehen, der die Verwaltung auf allen Ebenen sinnvoll unterstützt und zugleich in das bestehende föderale System passt?
Der Beitrag beleuchtet die bisherige Entwicklung des D-Stacks und zeigt, wie sich dieser künftig weiterentwickeln sollte.
Was bisher geschehen ist
Die Sitzungen des 49. und 50. IT-Planungsrates haben wichtige Weichenstellungen für die Gestaltung des Deutschland-Stacks gebracht. Besonders bedeutsam war dabei die Entscheidung, den D-Stack und die Deutschland-Architektur zusammenzuführen. Somit ist die Deutschland-Architektur die Governance-Struktur des D-Stack und dieser ein reiner Tech-Stack geworden. Die Deutschland-Architektur setzt sich dabei aus den bereits etablierten Architekturen: der föderalen Architekturrichtlinie und der IT-Architekturrichtlinie des Bundes zusammen. Sie definiert somit den organisatorischen und strukturellen Rahmen, innerhalb dessen digitale Lösungen entwickelt, betrieben und koordiniert werden.
Für den D-Stack wurden die ersten Basisdienste, wie eID, EUDI-Wallet, ZaPuK, FIT-Connect, NOOTS und ZBDS definiert. Diese stellen erste konkrete Lösungen zur Verfügung. Auch das Thema der Beschaffungsplattform wurde mit dem Marktplatz Deutschland Digital aufgegriffen. Parallel dazu wurde mit der Betriebsplattform der Deutschen Verwaltungscloud begonnen.
Diese Entwicklungen sind wichtig, weil sie die Grundlage dafür schaffen, verwaltungsspezifische digitale Lösungen flächendeckend bereitzustellen und effizient zu betreiben. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass sich die digitale Infrastruktur nicht nur als Sammlung einzelner Dienste verstehen lässt. Sie muss sich vielmehr zu einem föderalen Gesamtsystem entwickeln, wenn eine echte Integration in die bestehende föderale Verwaltungslandschaft gelingen soll.
Was ist der D-Stack?
Der D-Stack – also das abgestimmte Zusammenspiel digitaler Bausteine, Dienste und technischer Standards – ist der technische Kern der föderalen Digitalarchitektur Deutschlands und damit klar abgegrenzt von der Deutschland Architektur, die Governance und Zuständigkeiten regelt.
Der D-Stack soll die Grundlage dafür bilden, digitale Verwaltungsdienste bundesweit nutzbar zu machen. Dafür wurde eine Technologielandkarte erstellt, die viele Bereiche der IT abdecken. Aktuell wird daran gearbeitet, Basisdienste zu bauen und diese flächendeckend einzuführen.
Was ist die digitale Infrastruktur?
Die digitale Infrastruktur umfasst alle technischen und organisatorischen Grundlagen, die digitale Dienste überhaupt erst möglich machen. Sie ist das digitale Gegenstück zu Straßen, Schienen und Netzen im analogen Raum.
Zur digitalen Infrastruktur gehören unter anderem:
- Datennetze, wie auch Netze des Bundes, Ländernetze, Kommunalnetze
- Spezialnetze wie z. B. der Digitalfunk BOS, das Deutsche Forschungsnetz (DFN)
- Rechenzentren
- Digitale Dienste
- Fachverfahren
- Endgeräte
- Mobilfunk, Internet, LAN und WLAN
- Standards
Diese Komponenten bilden zusammen das Rückgrat eines digitalen Staats. Ohne sie können digitale Verwaltungsleistungen nicht zuverlässig, sicher und flächendeckend bereitgestellt werden.
Welche Perspektive nehmen wir ein?
Bei der Diskussion um den D-Stack ist entscheidend, aus welcher Perspektive man auf das System blickt:
- Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Frage: Was benötigt die Verwaltung, um zu funktionieren?
Hier geht es um die technische und organisatorische Ausstattung, die erforderlich ist, um gesetzliche Aufgaben digital zu erfüllen, Fachverfahren zu betreiben und Verwaltungsprozesse effizient zu gestalten. - Aus Sicht der Gesellschaft lautet die Frage: Was brauchen wir in Deutschland, damit unsere Regeln digital funktionieren?
Hier geht es nicht nur um interne Verwaltungsprozesse, sondern um die digitale Umsetzbarkeit von Recht, Teilhabe, Sicherheit, Transparenz und staatlicher Handlungsfähigkeit.
Beide Perspektiven sind wichtig, denn ein funktionierender D-Stack muss sowohl die Anforderungen der Verwaltung als auch die Bedürfnisse der Gesellschaft berücksichtigen.
Wie ein föderaler D-Stack funktionieren könnte
Ein föderaler D-Stack sollte so aufgebaut sein, dass er die Struktur des deutschen Staates widerspiegelt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Verkehrsinfrastruktur. Diese ist ebenfalls föderal organisiert und auf allen Ebenen zu finden: beim Bund, bei den Ländern und bei den Kommunen. Im Bereich dieser gibt es zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Normen, die Zuständigkeiten und Ausführungsbedingungen regeln. Das betrifft etwa: Straßen, Kreuzungen, Fußwege, Brücken, Verkehrsschilder und Straßenbegleitgrün.
Ähnlich sollte auch der digitale Bereich künftig organisiert sein: Ein föderales Digitalsystem würde klare Zuständigkeiten, standardisierte Komponenten und abgestimmte Verantwortlichkeiten schaffen. Dadurch ließe sich vermeiden, dass digitale Lösungen mehrfach und unkoordiniert entwickelt werden.

Die Verkehrsinfrastruktur zeigt sehr anschaulich, wie ein föderales System funktionieren kann. Obwohl Bund, Länder und Kommunen unterschiedliche Zuständigkeiten haben, orientieren sie sich an gemeinsamen Regeln, Standards und Strukturen. Kein Bundesland erfindet Verkehrsschilder neu. Im digitalen Bereich ist diese Logik bislang noch nicht überall angekommen: Oft werden digitale Dienste isoliert gedacht oder parallel entwickelt. Das führt zu Doppelentwicklungen, Medienbrüchen und unnötigem Aufwand. Ein föderaler D-Stack könnte hier für mehr Ordnung, Wiederverwendbarkeit und Effizienz sorgen.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Verkehrsinfrastruktur liegt darin, dass digitale Dienste oft zentraler bereitgestellt werden können als physische Infrastruktur. Während Straßen, Brücken oder Schienen örtlich gebaut und unterhalten werden müssen, lassen sich viele digitale Anwendungen technisch deutlich einfacher zentral entwickeln und verteilen.
Auch die Kostenstruktur unterscheidet sich: Digitale Leistungen sind in hohem Maße durch geistige Arbeit geprägt, weniger durch handwerkliche Umsetzung. Das macht zentrale Entwicklung, Wiederverwendung und gemeinsame Standards besonders attraktiv. Gleichzeitig darf jedoch nicht übersehen werden, dass digitale Systeme in der föderalen Realität funktionieren müssen. Zentral bereitgestellte Dienste können nur dann erfolgreich sein, wenn sie in die tatsächlichen Strukturen von Bund, Ländern und Kommunen integrierbar sind.
Dabei muss der Staat nicht alles selbst bauen. Ähnlich wie beim Auto – der Staat entwickelt es nicht, er setzt die Normen – könnte auch der D-Stack funktionieren: Der Staat definiert Standards und Schnittstellen, der Markt liefert die Lösungen.
Welche Herausforderungen stehen an?
Die Weiterentwicklung hin zu einem föderalen D-Stack ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Diese betreffen nicht nur die Technik, sondern auch viele weitere Bereiche:
- technische Herausforderungen
- rechtliche Fragen
- haushaltsrechtliche Aspekte
- sicherheitstechnische Anforderungen
- fachliche Anforderungen
- gesellschaftliche Akzeptanz
Besonders wichtig ist dabei, dass digitale Transformation nicht nur als IT-Projekt verstanden wird. Sie betrifft die Struktur des Staates, die Arbeitsweise der Verwaltung und letztlich auch das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft.
Mehr als Verwaltungsdigitalisierung
Aktuell wird vor allem nur über Verwaltungsdigitalisierung gesprochen. Das ist richtig und wichtig, greift aber zu kurz. Es sollte ein ganzheitliches Bild entstehen, in dem digitale Dienste als Teil der staatlichen Infrastruktur verstanden werden; ähnlich wie Verkehrsinfrastruktur.
Nur wenn digitale Systeme klar geregelt, standardisiert und verantwortungsvoll organisiert sind, können sie dauerhaft funktionieren. Klare Regeln schaffen klare Zuständigkeiten. Und klare Zuständigkeiten verhindern Doppelentwicklungen, unnötige Kosten und technische Insellösungen.
Fazit
Ein föderaler Deutschland-Stack sollte nicht nur als Sammlung einzelner digitaler Dienste verstanden werden, sondern als Bestandteil eines umfassenden föderalen Digitalsystems. Die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zeigt, wie ein solches System mit klaren Zuständigkeiten, gemeinsamen Standards und abgestimmten Ebenen funktionieren kann.
Für den digitalen Staat bedeutet das:
- Der D-Stack sollte als technischer Kern verstanden werden.
- Die Deutschland-Architektur sollte die Governance und föderale Ordnung abbilden.
- Digitale Infrastruktur muss Bund, Länder und Kommunen zusammen denken.
- Einheitliche Standards und klare Zuständigkeiten sind entscheidend.
Nur so kann eine nachhaltige, sichere und effiziente digitale Verwaltung entstehen und der D-Stack zu dem werden, was er sein soll: das technische Fundament eines handlungsfähigen digitalen Staates.
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