Wohn- und Betreuungsangebote können über das elektronische Anzeigeverfahren PfAD.wtg ihrer im Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG) verankerten Anzeigepflicht nachkommen. Damit soll in NRW sichergestellt werden, dass die Behörden eine Übersicht über das in ihrer Region bestehende Pflegeangebot behalten und ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können.
Das Fachverfahren PfAD.wtg wurde im Auftrag der d-NRW AöR für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW entwickelt.
Unsere Leistungen:
Nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW unterliegen Leistungsanbieter einer Anzeigepflicht bei Betriebsaufnahme, sowie einer Aktualisierungspflicht. Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen, solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen täglich ihre freien Kurzeit- und Dauerpflegeplätze melden.
Über PfAD.wtg erfolgen alle Meldungen vollständig digital und ohne Medienbruch. Die behördliche Qualitätssicherung der Einrichtungen wird durch das System unterstützt.
Ziel ist es, einen zentralen und vor allem kontinuierlich aktuellen Datenbestand zum Wohn- und Betreuungsangebot aufzubauen und zu halten.
Die im Fachverfahren PfAD.wtg verwendeten Komponenten, Module und Bibliotheken sind ausschließlich open-source-basiert, nach dem Credo Public Money, Public Code.
Informationen zu freien Kurz- und Dauerpflegeplätzen in Pflegeeinrichtungen werden über eine Open-Data-Schnittstelle der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Der Heimfinder NRW als Teil der IT-Lösung nutzt diese Schnittstelle zur Veröffentlichung der Informationen. Somit wird Bürger:innen eine einfache und schnelle Suche nach freien Pflegeplätzen in NRW ermöglicht.