Nach § 10 APG werden betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen gefördert. Pflegeeinrichtungen oder Träger erfassen in PfAD.invest vollelektronisch die für die Antragstellung erforderlichen Daten. Das System errechnet daraufhin die Investitionskosten und erstellt darauf aufbauend Bescheide, die von den Landschaftsverbänden an die Pflegeeinrichtungen versendet werden.
Unsere Leistungen:
Im Rahmen der Umsetzung von PfAD.invest wird dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zudem die Erstellung von Auswertungen und die Erfassung landesweiter Kennzahlen, die für die Prozesse benötigt werden, ermöglicht. Für die Prozesse der Kreise und kreisfreien Städte werden aus dem Verfahren gewonnene Informationen bereitgestellt.
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